Am nächsten Sonntag, den 16. November finden in ganz Polen die Kommunalwahlen und Wahlen zu den Woiwodschaftsparlamenten Sejmik statt, also auch in der Woiwodschaft Ermland und Masuren.
Von besonderem Interesse für die ganze Woiwodschaft sind dabei der Ausgang der Parlamentswahl für den Sejmik und der Kampf ums Rathaus von Olsztyn. Vor allem die Bürgermeisterwahl hat es in sich. Wird dort nämlich der Ex-Bürgermeister und Vorgänger des derzeitigen Amtsinhabers gewählt, könnte es wenig später zu Neuwahlen komme, denn Małkowski steht wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigung unter Anklage.
Piotr Grzymowicz (PSL, Bauernpartei, startet mit eigenem Wahlkomitee), Amtsinhaber und Stadtpräsident von Olsztyn (Allenstein) stehen am Sonntag fünf Gegenkandidaten gegenüber, Iwona Arent (PiS, Recht und Gerechtigkeit), Andrzej Maciejewski (KNP, Kongress Neue Rechte), Czesław Jerzy Małkowski (unabhängiges Wahlkomitee), Andrzej Ryński (aus der SLD, Bündnis der demokratischen Linken; startet mit eigenem Wahlkomitee), Anna Wasilewska (PO, Bürgerplattform), unter denen sich zwei altbekannte Namen finden. Andrzej Ryński war von1994 Stadtpräsident von Olsztyn. Von1999 bis 2006 amtierte Ryński als Präsident des Woiwodschaftsparlaments.
Czesław Jerzy Małkowski und Andrzej Ryński. Małkowski war von 2001 bis 2008 Stadtpräsident von Olsztyn. Von 2005 an ist er parteilos, zuvor kandidierte er für die SLD (Bündnis der demokratischen Linken). Nach einer Sexaffäre, die viel Staub aufwirbelte, wurde Małkowski per Volksentscheid abberufen und wegen des Verdachts vierfacher sexueller Belästigung, von denen eine gar eine Vergewaltigung gewesen sein soll inhaftiert und angeklagt. Der Prozess ist bis heute nicht entschieden. Als Małkowski 2009 noch einmal antrat, verlor er gegen den heutigen Stadtpräsidenten Piotr Grzymowicz.
Das belastet die Bürgermeisterwahlen in Olsztyn, denn im Falle einer Wahls des schwer beschuldigten Małkowski zu Bürgermeister, müsste er seinen Stuhl unverzüglich räumen. Da aber bisher keine Urteil gesprochen wurde, musste die Kandidatur Małkowskis zugelassen werden, da die Unschuldsvermutung gilt.
Erhält keiner der Bewerber im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, gibt es am 30. November einen zweiten Wahlgang mit der Stichwahl zwischen den beiden stärksten Bewerbern.