Polen: Angeln in Ermland und Masuren

Angeln an masurischen Seen, Foto: Maciej Lewandowski, CC BY-SA 2.0

Mehr als 3.000 Seen, dazu Kanäle und Flüsse machen die Region Ermland und Masuren zu einem der schönsten Angelreviere in Europa. In diesem Eldorado für Angler findet man noch Natur pur. Besonders die Masurischen Seenplatte mit rund 600 km² Fläche rund um die großen Seen gilt als nahezu einmaliges Revier. Allein der Masurisches Meer genannte Mauersee (jez. Manry) und der Spirdingsee (jez. Śniardwy) sind beide über 100 km² groß und können bei Gewitterstürmen und Unwettern mehrere Meter hohe Wellen bilden. Umgeben sind sie von vielen kleinen Seen, die zum Angeln kaum weniger attraktiv sind. Zander, Welse, Maränen, Karpfen, Aale und natürlich Hechte gehören zu den Hauptfischarten in Masurens Gewässern. Wer einmal gefüllten Hecht auf masurische Art oder goldgelb geräucherte Maränen gegessen hat, wird begeistert sein. Kein Wunder also, dass bei den naturverbundenen Polen das Angeln Volkssport ist. Und weil man dort die grandiose Natur gratis dazu bekommt, sind besonders Ermland und Masuren für den Angelurlaub Paradiese.

Doch auch im Paradies gibt es Regeln. Wer in Ermland und Masuren angeln will braucht dazu eine Erlaubnis, denn weder der deutsche Angelschein, noch der deutsche Bundesfischereischein sind in Polen gültig. Für die meisten polnischen Gewässer ist der Polski Związek Wędkarski mit seinen Regionalvertretungen zuständig, in Ermland und Masuren ist das:

Polski Związek Wędkarski
ul. Bałtycka 2, 10-136 Olsztyn
Tel. +48(0)89 527 34 60
E-Mail zgpzw@zgpzw.pl  
Internet: http://www.pzw.org.pl/olsztyn/

Der Verband verwaltet den größten Teil der Gewässer Ermlands und Masurens. Im Regionalbüro in Olsztyn (Allenstein) bekommt man gegen Gebühr die Angelkarte (kartka wędkarka). Oft sind diese Angelkarten auch in den Postämtern erhältlich. In den meisten Fällen geht die Aushändigung ganz unbürokratisch vor sich, Sie sollten nur Personalausweis oder Pass dabei haben um belegen zu können, dass sie kein Bürger Polens sind. Mit der Angelkarte dürfen ausländische Urlauber bis zu sechs Wochen an den vom PZW verwalteten Gewässern auch ohne die Sachkundeprüfung zum polnischen Sportfischerpass (Äquivalent des deutschen Bundesfischereischeins) angeln. Um die immer wieder auftretende Verwirrungen über die polnische Angelkarte aufzuklären, heißt es im Informationsblatt des polnischen Anglerverbands:

„Von der Pflicht der Erwirkung der Anglerkarte sind sie Personen im Alter bis zu 14 Jahren, die unter der Aufsicht einer Person, die eine Anglerkarte besitzt, angeln, Ausländer, die sich in Polen vorübergehend aufhalten oder die Personen, die in den Gewässern, die von einem zugelassenen Fischer benutzt werden, angeln, soweit sie die Genehmigung von dieser Person haben, befreit.“

Doch gibt es in Masuren auch etliche Gewässer in privater Hand sind, oder von Fischereikooperativen verwaltet werden. In diesem Fall müssen Sie sich durchfragen, und den Eigentümer oder Pächter um die Angelerlaubnis fragen. Auch dort werden Sie Ihre Personalpapiere vorzeigen müssen. Dazu ist es nicht verkehrt, den Bundesfischereischein mitzuführen, der Ihre Sachkunde belegt. Bevor es dann losgehen kann mit dem Angeln, sollten Sie sich sowohl über die allgemeinen Regeln gemäß der polnischen Verordnung für Hobbyangler informieren, auch sollten Sie sich darüber informieren, ob es für Ihr Wunschgewässer oder auch nur Abschnitte davon Sondervorschriften gibt. Meist wird Ihr Vermieter Bescheid wissen. Am besten lesen Sie erst einmal das deutschsprachige Informationspapier des PZW.

Zusammengefasst müssen Sie beim Angeln in Polen vor allem diese Punkte beachten:

  • Bei Dunkelheit dürfen Sie kein künstliches Licht benutzen um die Fische anzulocken
  • Ankern Sie mit einem Boot nicht in der Fahrrinne
  • Beachten Sie unbedingt Naturschutzgebiete und informieren Sie sich zuvor auf einer Karte über die genaue Lage
  • Angeln Sie nicht von Brücken aus, das ist untersagt.
  • Angeln Sie nicht nachts vom Boot aus
  • Achten Sie darauf, dass das Boot von dem aus Sie angeln, eine sichtbar angebrachte Registriernummer hat
  • Köderfische müssen aus dem Gewässer stammen, an dem Sie damit fischen wollen
  • Auch in Polen dürfen Sie Boote mit Motoren bis 6 PS führerscheinfrei fahren

Fischarten, Mindestmaße und Schonfristen

In der Hochsommerzeit zwischen dem 1. April und dem 1. September gibt es in den Gewässern der Woiwodschaft keinerlei Schonzeiten für die über 60 verschiedenen Fischarten.

Hier die wichtigsten Fischarten, ihre Schonzeiten und Mindestmaße:

  Fischart  Mindestmaß  Schonzeit
  Aal  45 cm  – –
  Döbel  25 cm  – –
  Hecht  45 cm  01.01.-30.04.
  Karpfen  30 cm  – –
  Maräne klein  18 cm  15.10.-31.12.
  Maräne groß  35 cm  15.10.-31.12.
  Rotfeder  15 cm  – –
  Seeforelle  50 cm  01.09.-31.01.
  Wels  70 cm  01.11.-20.06.
  Zander  45 cm  01.11.-20.05.