CIA-Gefängnis: Europäischer Gerichtshof verurteilt Polen wegen illegaler Inhaftierungen

Geheimes CIA-Gefängnis Stare Kiejkuty, Foto: B.Jäger-Dabek

 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilt Polen wegen der illegalen Inhaftierung zweier des Terrorimus Verdächtiger in den Jahren 2002 und 2003 in einem auf dem Gelände des polnischen Auslandsgeheimdienstes befindlichen geheimen CIA-Gefängnis in Stare Kiejkuty (Alt Keykuth) nahe Szczytno (Ortelsburg) in Masuren, da Polen damit die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt habe. Vor allem wurde das dort festgelegte Folter-Verbot von Folter verletzt, urteilten die Richter. Die Klage erhoben hatten Abd ar-Rahim an-Naschiri aus Saudi-Arabien, der im Jahr 2000 am Anschlag auf das Kriegsschiff “USS Cole” beteiligt gewesen sein und der Palästinenser Abu Zubaida, der in Afghanistan in Ausbildungscamps für islamistische Kämpfer tätig gewesen sein soll und mutmaßlicher Organisator von Anschlägen auf Touristen war. Die beiden Kläger hatten angegeben, mit Scheinexekutionen und Waterbording gefoltert worden zu sein.

Schon im 2007 veröffentlichten Report des Sonderermittlers des Europarats, Dick Marty waren für die Jahre 2002-2005 mindestens zehn Flüge aus Dubai und Kabul nach Szczytno-Szymany gegeben, die mit dem geheimen CIA-Gefängnis in Zusammenhang standen. Der Report belegt, dass zwischen 2003 und 2005 acht Personen festgehalten wurden. So hätten Quellen innerhalb der CIA als Namen unter anderen auch Abu Zubaida als einer der Häftlinge genannt, die dort inhaftiert und ‘erweiterte Verhörtechniken’ erlebten.

Die sieben Richter des EGMR konnten der Argumentation sowohl der damaligen als auch der heutigen polnischen Regierung sowie der polnischen Geheimdienst nicht folgen, dass man davon nichts gewusst habe. Sowohl der damaligen Präsident Aleksander Kwasniewski als auch der damalige Regierungschef Leszek Miller hatten sich stets dahingehend geäußert.

Polen habe sich der Mittäterschaft schuldig gemacht und nach Kräften versucht eine Aufklärung verhinderten, während die USA die Existenz solcher Auslandshaftplätze längst zugegeben haben, allerdings weder in welchem Land, noch um welche Personen es sich handelte.

Nach mehrmonatiger Haft wurden beide Kläger nach Guantanamo geflogen. Dort sind sie bis heute inhaftiert, ohne je angeklagt worden zu sein. Noch hat die polnische Regierung die Möglichkeit, eine Überprüfung bei den 17 Richtern der Großen Kammer des EGMR zu beantragen. Wird das Urteil rechtskräftig, werden Zahlungen von je 100.000 Euro an die beiden Kläger fällig.

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