Deutsche aus Ermland-Masuren können den Bundestag mitwählen

Henryk Hoch, Foto: B.Jäger-Dabek

Wie Henryk Hoch, der Vorsitzende des Verbands der deutschen Gesellschaften in Ermland-Masuren (VdGEM) mitteilt, dürfen auch polnische Deutsche aus Ermland-Masuren erstmals per Briefwahl an der Bundestagswahl am 22. September 2013 teilnehmen, sofern sie neben der polnischen auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Dazu müssen sie sich bis zum 1. September als Auslandsdeutsche ins Wählerverzeichnis eintragen lassen und die Briefwahlunterlagen beantragen. Voraussetzung sei natürlich ein deutscher Pass erklärt Henryk Hoch, aber den habe der größte Teil der 4200 Mitglieder des VdGEM, erklärt Hoch.

Neu sei bei dieser Bundestagswahl, dass nun erstmals deutsche Staatsbürger den Bundestag mitwählen können, auch wenn sie niemals in Deutschland gelebt haben und so dort niemlas einen Wohnsitz gehabt haben. Natürlich werden die Stimmen der Deutschen aus Polen wohl kaum entscheidend, meint Henryk Hoch, doch seit das Wahlrecht und damit die Möglichkeit über die Politik Deutschlands mitzuentscheiden. Das sei für Ihn und die deutsche Minderheit in Ermland und Masuren ein wichtiges Signal der Verbundenheit aus Berlin. Nun sei es wichtig für alle Deutschen in der Region, ihr Wahlrecht auch wahrzunehmen, weiß Henryk Hoch, der selbst auch erfolgreicher Kommunalpolitiker (Vorsitzender des Stadtrats in Ostroda/Osterode) ist.

Die Eintagungsprozedur erscheine auf den ersten Blick nicht ganz einfach, und viele Angehörige der deutschen Minderheit hätten sich bereits bei den deutschen Vereinen der Region un dem deutschen Generalkonsulat in Danzig/Gdansk telefonisch erkundigt. Deshalb habe er auch im Mitteilungsblatt des VdGEM eine Informationsseite einstellen lassen – den Informationstext zur Bundestagswahl veröffentlich das Ermland-Masuren-Journal hier gern ebenfalls:

 

Informationen zur Wahlteilnahme aus dem Ausland

Am 22. September 2013 finden die Wahlen zum 18. Deutschen Bundestag statt. Nach den Änderungen im Wahlrecht sind unter bestimmten Bedingungen auch deutsche Staatsbürger wahlberechtigt, die noch nie für längere Zeit in Deutschland gelebt haben.

Zur Wahl berechtigt sind im Ausland lebende Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ohne gegenwärtige Meldeanschrift in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, unter folgenden Voraussetzungen:

  • a) sie haben nach dem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt und dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück oder
  • b) sie haben aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und sind von ihnen betroffen. Dies ist schriftlich zu begründen.

In jedem Fall muss die betroffene Person vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Für Auslandsdeutsche nach Voraussetzung a, ist die Gemeinde zuständig, in der sie zuletzt gemeldet waren. Für Auslandsdeutsche, für die die Bedingungen nach Punkt b, zutreffen, ist dies im Normalfall das Bezirksamt Mitte in Berlin (Wahlkreis 75).

Nach erfolgreicher Eintragung ins Wählerverzeichnis erhalten Sie per Post Briefwahlunterlagen zugeschickt. Sie wählen dann und schicken ihre Stimme als Brief zur zuständigen Gemeinde zurück. Hinweis: Sie müssen nicht ins Generalkonsulat nach Danzig fahren, um Ihre Stimme abzugeben!
Die Eintragung hat bis spätestens 21 Tage vor der Wahl, also bis zum 1. September, zu erfolgen. Der Bundeswahlleiter und das Generalkonsulat empfehlen aber, den Antrag so bald wie möglich auszufüllen und abzuschicken.

Werden Sie jetzt aktiv! Nützen Sie das Ihnen zustehende Wahlrecht!
Weitere Informationen und notwendige Unterlagen erhalten Sie bei:

  • Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach
    170377, 53029 Bonn; im Internet unter www.bundeswahlleiter.de
  • Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Danzig, al. Zwycięstwa
    23, 80-219 Gdańsk, Tel: 58 / 340 65 00; im Internet unter www.danzig.diplo.de

Empfehlenswert ist auf der Internetseite der Deutschen Welle www.dw.de
das Video zum neuen Wahlrecht vom 16. Mai 2013